Ausbildungsvergütung 2027: Mindestbeträge und Visumvoraussetzungen

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Ausbildungsvergütung 2027: Mindestbeträge und Visumvoraussetzungen

Die neuen Werte stehen fest

Für Ausbildungen mit Beginn 2027 steht die Mindestvergütung fest: 764 € im ersten Jahr. In diesem Beitrag zeige ich die Beträge nach Ausbildungsjahr, den Lebensunterhalt, den das Visum verlangt, und was Sie vor der Vertragsunterschrift prüfen sollten.

Was ist die Mindestausbildungsvergütung?

Die Mindestausbildungsvergütung ist die gesetzliche Untergrenze nach dem Berufsbildungsgesetz. Sie richtet sich nach dem Jahr des Ausbildungsbeginns und gilt für die gesamte Ausbildung fort. Im zweiten, dritten und vierten Jahr kommen 18, 35 und 40 Prozent auf den Betrag des ersten Jahres hinzu. In tarifgebundenen Betrieben gilt die tarifliche Vergütung.

Beträge 2026 und 2027

AusbildungsjahrBeginn 2026Beginn 2027
1. Jahr724 €764 €
2. Jahr854 €902 €
3. Jahr977 €1.031 €
4. Jahr1.014 €1.070 €

Monatlich brutto. Werte 2027: BIBB, 7. Oktober 2026 (im Bundesgesetzblatt veröffentlicht). Werte 2026 für das 2. bis 4. Jahr: unsere Berechnung mit den gesetzlichen Aufschlägen.

764 €1. Jahr 2027
+40 €Anstieg zu 2026
1.070 €4. Jahr 2027
B1übliches Sprachniveau

Die eigentlich kritische Zahl: der Lebensunterhalt

Laut Make it in Germany (Werte 2026) muss die Vergütung bei einer betrieblichen Ausbildung mindestens 1.048 € brutto (822 € netto) betragen. Liegt sie darunter, ist die Differenz über Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung abzudecken. Bei schulischen Ausbildungen sind mindestens 959 € netto im Monat nachzuweisen. Wer also nur die gesetzliche Mindestvergütung erhält, muss auch 2027 zusätzliche Mittel nachweisen.

Weitere Voraussetzungen

  • Deutsch: in der Regel B1; Ausnahmen, wenn die Ausbildungsstätte die Kenntnisse geprüft hat oder ein vorbereitender Sprachkurs besucht wird.
  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit bei betrieblicher Ausbildung.
  • Nebenjob: bis zu 20 Stunden pro Woche, unabhängig von der Ausbildung.
  • Visum zur Ausbildungsplatzsuche: unter 35 Jahre, B1, Lebensunterhalt von 1.091 € monatlich, bis zu neun Monate.

Nach der Ausbildung

Nach dem Abschluss ist eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für bis zu 18 Monate möglich. Als Fachkraft verkürzt sich die Frist zur Niederlassungserlaubnis dank deutscher Ausbildung auf zwei Jahre.

Unsere Einschätzung

Der Anstieg 2027 ist positiv, für das Visum zählt aber der Lebensunterhalt, nicht die gesetzliche Untergrenze. Die Beträge für den Lebensunterhalt werden regelmäßig angepasst; prüfen Sie bei Anträgen 2027 den dann aktuellen Wert.

Häufige Fragen

Gilt der Mindestlohn für Auszubildende?

Nein, für Auszubildende gilt die Mindestausbildungsvergütung.

Sind die Beträge brutto?

Ja, monatlich brutto.

Gibt es eine Altersgrenze?

Für das Ausbildungsvisum nennt Make it in Germany keine; für die Ausbildungsplatzsuche gilt die Grenze von 35 Jahren.

PASSENDES PROGRAMM

Wenn Sie den Prozess gemeinsam mit uns angehen möchten, finden Sie mehr auf unserer Programmseite oder nehmen Sie Kontakt auf.

Veröffentlicht: 8. Oktober 2026Quellen: BIBB (07.10.2026) · Make it in Germany: Berufsausbildung · § 17 BBiGDieser Beitrag dient der allgemeinen Information, gibt die Einschätzung des Autors wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Als „Prognose“ gekennzeichnete Werte sind keine amtlichen Bekanntmachungen; die Angaben beruhen auf amtlichen Quellen zum Veröffentlichungsdatum.

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