Einbürgerung 2027: Fünf-Jahres-Regel und Mehrstaatigkeit

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Einbürgerung 2027: Fünf-Jahres-Regel und Mehrstaatigkeit

Wer kann einen Antrag stellen, was wird verlangt?

Nach dem Wegfall der Einbürgerung nach drei Jahren gibt es wieder einen einheitlichen Maßstab: fünf Jahre. Die Mehrstaatigkeit bleibt erlaubt. Wie letzte Woche angekündigt, gehe ich die Voraussetzungen Schritt für Schritt durch.

Die Einbürgerung gehört zu den häufigsten Fragen der türkischen Community in Deutschland. Seit die Reform 2024 die Mehrstaatigkeit erlaubt, sind die Antragszahlen gestiegen. 2025 wurde ein Teil der Reform zurückgenommen. Zunächst eine kurze Übersicht.

5 JahreMindestaufenthalt
B1Deutschkenntnisse
255 €Gebühr Erwachsene
27.06.2024Mehrstaatigkeit erlaubt

Warum der Drei-Jahres-Weg weggefallen ist

Die Reform 2024 hatte bei besonderen Integrationsleistungen, unter anderem Deutsch auf Niveau C1, eine Einbürgerung nach drei Jahren ermöglicht. Der Bundestag beschloss am 8. Oktober 2025, der Bundesrat billigte am 17. Oktober 2025 die Streichung; die Änderung trat Ende Oktober 2025 in Kraft. Übergangsregeln gibt es nicht, auch laufende Anträge werden nach neuem Recht entschieden.

Die Voraussetzungen im Einzelnen

Die Voraussetzungen regelt § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz. Das Regierungspräsidium Darmstadt nennt in seinen FAQ (Stand Februar 2026):

  1. Fünf Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt. Auslandsaufenthalte bis zu sechs Monaten unterbrechen ihn nicht.
  2. Passender Aufenthaltsstatus: unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis.
  3. Lebensunterhalt für sich und unterhaltsberechtigte Angehörige ohne Sozialleistungen.
  4. Deutschkenntnisse auf Niveau B1.
  5. Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung, in der Regel nachgewiesen durch den Test „Leben in Deutschland“ (mindestens 17 von 33 Fragen richtig).
  6. Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zur historischen Verantwortung Deutschlands.
  7. Keine erhebliche Verurteilung; für geringe Strafen gibt es gesetzliche Bagatellgrenzen.

Mehrstaatigkeit: Was bedeutet das für türkische Staatsangehörige?

Seit dem 27. Juni 2024 steht deutsches Recht der Mehrstaatigkeit nicht mehr entgegen. Ob Sie die türkische Staatsangehörigkeit behalten, richtet sich nach türkischem Recht. Die Türkei erlaubt den Erwerb einer weiteren Staatsangehörigkeit grundsätzlich; zu Meldepflichten sollten Sie sich beim türkischen Konsulat informieren.

Gebühren und Wartezeiten

Die Gebühr beträgt 255 € für Erwachsene und 51 € für jedes miteingebürgerte minderjährige Kind und wird meist zu Beginn als Vorschuss erhoben. Die Wartezeiten sind lang: Das RP Darmstadt nennt mit Stand Februar 2026 rund 24 Monate bis zur Bearbeitung. Anträge werden in Eingangsreihenfolge bearbeitet.

Unsere Einschätzung für 2027

2027 gibt es keine Bundestagswahl, die nächste ist 2029. Wir erwarten daher kurzfristig keine neuen Änderungen an Fünf-Jahres-Regel und Mehrstaatigkeit. Das eigentliche Problem ist die Verwaltung: hohe Antragszahlen, lange Wartezeiten. Unser Rat: die Unterlagen schon vor Ablauf der fünf Jahre vorbereiten, also Sprachzertifikat, Einbürgerungstest, Versicherungsverlauf und Einkommensnachweise. Einkommensnachweise können vor der Entscheidung erneut angefordert werden.

Häufige Fragen

Wird mein in Deutschland geborenes Kind automatisch deutsch?

Ja, wenn ein Elternteil seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat.

Wie viele Fragen hat der Einbürgerungstest?

33 Fragen; bestanden ist er mit mindestens 17 richtigen Antworten.

Wo stelle ich den Antrag?

Bei der Einbürgerungsbehörde Ihres Wohnorts; vielerorts ist der Antrag inzwischen online möglich.

PASSENDES PROGRAMM

Wenn Sie den Prozess gemeinsam mit uns angehen möchten, finden Sie mehr auf unserer Programmseite oder nehmen Sie Kontakt auf.

Veröffentlicht: 4. Oktober 2026Quellen: RP Darmstadt: FAQ Einbürgerung (Februar 2026) · § 10 StAG · BAMFDieser Beitrag dient der allgemeinen Information, gibt die Einschätzung des Autors wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Als „Prognose“ gekennzeichnete Werte sind keine amtlichen Bekanntmachungen; die Angaben beruhen auf amtlichen Quellen zum Veröffentlichungsdatum.

NÄCHSTER SCHRITT

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Wir prüfen Aufenthaltszeit, Sprachniveau und Unterlagen; das Erstgespräch ist kostenlos.

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