Blaue Karte EU 2027: Welche Gehaltsgrenzen kommen?
Berechnung, Voraussetzungen und Zeitplan
Die Gehaltsgrenze der Blauen Karte EU wird jedes Jahr neu festgelegt. Die Werte für 2027 sind noch nicht offiziell bekannt gegeben, die Berechnungsformel ist aber klar. In diesem Beitrag zeige ich die Grenzen für 2026, die erwarteten Werte für 2027 und worauf Bewerber und Arbeitgeber jetzt achten sollten.
Die Blaue Karte EU ist einer der stärksten Aufenthaltstitel für Hochschulabsolventen. Jedes Jahr stellt sich dieselbe Frage: Wie hoch ist die Gehaltsgrenze? Zum Jahreswechsel 2027 ist sie besonders wichtig, weil viele Bewerber ihren Vertrag 2026 unterschreiben und erst 2027 anfangen.
Woher kommt die Gehaltsgrenze?
Die Blaue Karte ist in § 18g Aufenthaltsgesetz geregelt. Die Gehaltsgrenze ist keine feste Zahl, sondern an die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung gekoppelt: Die allgemeine Grenze liegt bei 50 Prozent, die abgesenkte Grenze für Engpassberufe und Berufseinsteiger bei 45,3 Prozent. Da die Beitragsbemessungsgrenze jährlich angepasst wird, ändern sich auch die Grenzen der Blauen Karte.
Die Grenzen für 2026
| Gruppe | Mindestbruttojahresgehalt 2026 | Zusätzlich |
|---|---|---|
| Allgemeine Grenze | 50.700 € | Keine |
| Engpassberufe | 45.934,20 € | Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit |
| Berufseinsteiger (Abschluss jünger als 3 Jahre) | 45.934,20 € | Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit |
Quelle: Make it in Germany, Seite zur Blauen Karte EU (Werte für 2026).
Die Werte passen exakt zur Beitragsbemessungsgrenze 2026 von monatlich 8.450 €, also 101.400 € im Jahr: Die Hälfte sind 50.700 €, 45,3 Prozent sind 45.934,20 €.
Unsere Prognose für 2027
Das Bundeskabinett hat am 7. Oktober 2026 die Beitragsbemessungsgrenze 2027 mit monatlich 8.850 € beschlossen. Laut Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung vom 9. Oktober 2026 steht die Zustimmung des Bundesrates noch aus. 8.850 € im Monat entsprechen 106.200 € im Jahr. Mit derselben Formel ergibt sich:
Diese Werte sind unsere Berechnung, keine amtliche Bekanntmachung. Die offiziellen Grenzen werden zum Jahresende veröffentlicht und gelten ab 1. Januar. Ändert der Bundesrat die Beitragsbemessungsgrenze, ändern sich auch die Grenzen. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald die Werte feststehen.
Wen betrifft der Anstieg?
- Bewerber mit einem Gehalt zwischen 48.000 € und 53.100 €: Wer nicht in einem Engpassberuf arbeitet, liegt mit einem Angebot knapp über der Grenze von 2026 im Jahr 2027 womöglich darunter.
- Anträge, die um den Jahreswechsel entschieden werden: Prüfen Sie jetzt, ob das Vertragsgehalt auch die Prognose für 2027 erfüllt. Nachverhandeln ist vor der Unterschrift am einfachsten.
- Verlängerungen: Bei der Verlängerung werden die Voraussetzungen erneut geprüft.
- Arbeitgeber: Wer 2027 einstellen will, sollte das Budget an der neuen Grenze ausrichten.
Weitere Voraussetzungen
- Deutscher Hochschulabschluss oder ein vergleichbarer ausländischer Abschluss; ohne Abschluss eine mindestens dreijährige tertiäre Qualifikation auf Niveau ISCED 2011 Stufe 6
- Konkretes Arbeitsangebot über mindestens sechs Monate
- Eine der Qualifikation angemessene Tätigkeit
- Bei reglementierten Berufen die Berufsausübungserlaubnis oder deren Zusage
Der eigentliche Vorteil: schnell zur Niederlassungserlaubnis
Inhaber der Blauen Karte erhalten nach 27 Monaten Beschäftigung mit einfachen Deutschkenntnissen (A1) eine Niederlassungserlaubnis, mit B1 schon nach 21 Monaten (§ 18c Abs. 2 AufenthG). Ehepartner müssen vor der Einreise keine Deutschkenntnisse nachweisen. Mehr dazu in unseren Beiträgen zur Niederlassungserlaubnis und zum Familiennachzug.
Unsere Einschätzung
Ein Anstieg um rund 4,7 Prozent macht die Blaue Karte nicht unerreichbar, ist aber ein echtes Risiko für Angebote knapp über der Grenze. Wir empfehlen, Verträge mit Beginn 2027 einige hundert Euro über der prognostizierten Grenze anzusetzen. Für Engpassberufe und Absolventen der letzten drei Jahre bleibt die abgesenkte Grenze ein gangbarer Weg.
Häufige Fragen
Steht die Gehaltsgrenze 2027 schon fest?
Nein. Zum Veröffentlichungsdatum (10. Oktober 2026) ist die amtliche Grenze 2027 noch nicht bekannt. 53.100 € und 48.108,60 € sind unsere Berechnung auf Basis der vom Kabinett beschlossenen Beitragsbemessungsgrenze.
Brutto oder netto?
Maßgeblich ist das Bruttojahresgehalt laut Arbeitsvertrag.
Ist mein Beruf ein Engpassberuf?
Die Liste richtet sich nach Berufsgruppen der ISCO-08, etwa Ingenieure, IT-Fachkräfte, Ärzte und Pflegefachkräfte. Ihren Beruf können Sie auf Make it in Germany prüfen.
Wenn Sie den Prozess gemeinsam mit uns angehen möchten, finden Sie mehr auf unserer Programmseite oder nehmen Sie Kontakt auf.
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Wir prüfen Angebot und Beruf anhand der aktuellen Grenzen; das Erstgespräch ist kostenlos.
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