Familiennachzug 2027: Sprachnachweis, Ausnahmen und neue Fristen
Aktuelle Regeln für Ehegatten
Beim Familiennachzug vermischen sich zwei Themen: die Aussetzung für subsidiär Schutzberechtigte und die regulären Regeln für Ehegatten von Beschäftigten oder Deutschen. Ich trenne beides und erkläre vor allem den Sprachnachweis und seine Ausnahmen.
Schlagzeilen wie „Deutschland stoppt den Familiennachzug“ stimmen nur für eine kleine Gruppe. Laut Antwort der Bundesregierung vom Juli 2026 wurden 2025 an Ehegatten Deutscher 17.823 Visa und aus sonstigen Gründen des Familiennachzugs 92.565 Visa erteilt. Der Familiennachzug bleibt einer der größten Zuwanderungswege.
Grundvoraussetzungen für Ehegatten
- Beide Ehegatten sind mindestens 18 Jahre alt
- Der nachziehende Ehegatte kann sich auf einfache Art auf Deutsch verständigen (A1)
- Der in Deutschland lebende Ehegatte hat einen passenden Titel, etwa Niederlassungserlaubnis oder Blaue Karte
- Allgemeine Voraussetzungen wie Lebensunterhalt und Wohnraum
Wer ist vom A1-Nachweis befreit?
- Ehegatten von Fachkräften: Hat der Ehegatte in Deutschland eine Blaue Karte, ICT-Karte oder einen Titel nach §§ 18a, 18b, 18d und weiteren, ist kein Sprachnachweis nötig.
- Krankheit oder Behinderung
- Erkennbar geringer Integrationsbedarf
- Staatsangehörige, die visumfrei einreisen dürfen; die Türkei gehört nicht dazu.
- Härtefall: Bemühungen um Deutschkenntnisse vor der Einreise sind nicht möglich oder nicht zumutbar.
Besonderheit für türkische Staatsangehörige
Der EuGH hat im Urteil Dogan vom 10. Juli 2014 (C-138/13) entschieden, dass das Spracherfordernis in dieser Form für Ehegatten türkischer Arbeitnehmer mit der Stillhalteklausel des Zusatzprotokolls zum Assoziierungsabkommen unvereinbar ist. Danach wurde die Härtefallklausel eingeführt. Eine automatische Befreiung für alle türkischen Staatsangehörigen bedeutet das nicht; es kommt auf den Einzelfall an.
Stichtag 2027: der 23. Juli
Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wurde im Juli 2025 für zwei Jahre ausgesetzt; die Aussetzung endet am 23. Juli 2027. Die deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei vergeben für diese Gruppe bis dahin keine Termine. Humanitäre Ausnahmen nach §§ 22 und 23 AufenthG bleiben möglich.
Unsere Einschätzung
Ein automatisches Ende der Aussetzung 2027 sollte niemand einplanen; der Bundestag wird über eine Verlängerung entscheiden und die Linie der Regierung ist hier streng. Für Ehegatten von Beschäftigten und Deutschen sehen wir dagegen keine Verschärfung. Entscheidend ist eine vollständige Akte: A1-Zertifikat oder Befreiungsgrund, Heiratsunterlagen sowie Einkommens- und Wohnnachweise.
Häufige Fragen
Wo bekomme ich das A1-Zertifikat?
Bei anerkannten Prüfungsanbietern wie Goethe-Institut, telc oder ÖSD; alle vier Fertigkeiten müssen geprüft sein.
Mein Ehegatte hat eine Blaue Karte: Brauche ich Deutsch?
Nein, Ehegatten von Inhabern der Blauen Karte sind befreit.
Wie lange dauert das Verfahren?
Je nach Vertretung und Akte unterschiedlich; aktuelle Zeiten nennt die jeweilige Auslandsvertretung.
Wenn Sie den Prozess gemeinsam mit uns angehen möchten, finden Sie mehr auf unserer Programmseite oder nehmen Sie Kontakt auf.
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