Mit Ihrer Familie im selben Land, im selben Leben

PROGRAMME

Mit Ihrer Familie im selben Land, im selben Leben

Ziehen Sie über ein geregeltes Verfahren zu Ihrem Ehepartner oder Angehörigen nach Deutschland. Von der Sprachanforderung bis zum Visumstermin koordinieren wir den gesamten Prozess.

FÜR WEN
Ehepartner, Kinder, Eltern
SPRACHE
Meist A1
DAUER
Je nach Akte
DANACH
Arbeitserlaubnis

Was ist die Familienzusammenführung?

Die Familienzusammenführung ermöglicht es einer in Deutschland lebenden Person, den Ehepartner, die Kinder oder unter bestimmten Bedingungen die Eltern nachzuholen.

Auf dem Papier wirkt das einfach, in der Praxis erfordert es Sorgfalt: Anerkennung der Heiratsurkunde, Sprachnachweis, ausreichender Wohnraum und gesicherter Lebensunterhalt müssen lückenlos belegt sein.

Wer kann nachziehen?

  • Ehegattennachzug: Der Ehepartner der in Deutschland lebenden Person
  • Kindernachzug: Kinder unter 18 Jahren
  • Elternnachzug: Unter engen Voraussetzungen bei Betreuungsbedarf
  • Angehörige deutscher Staatsbürger oder Blaue-Karte-Inhaber (unter günstigeren Bedingungen)

Grundvoraussetzungen

  • Sprache: Beim Ehegattennachzug meist A1-Nachweis; es gibt Ausnahmen (z. B. Ehepartner von Blaue-Karte-Inhabern, Hochschulabsolventen).
  • Wohnraum: Ausreichender Wohnraum für die Familiengröße.
  • Lebensunterhalt: Nachweis, dass die Familie ohne Sozialleistungen auskommt.
  • Urkunden: Heirats- und Geburtsurkunden in anerkennungsfähiger Form mit Übersetzung.

Die Sprachanforderung hängt von Ihrer Situation ab

Die A1-Anforderung gilt nicht für alle gleich; sie richtet sich nach dem Status des in Deutschland lebenden Ehepartners:

  • Ehepartner eines deutschen Staatsbürgers: Meist wird ein A1-Nachweis erwartet; Ausnahmen sind möglich.
  • Ehepartner eines Blaue-Karte-/Fachkraft-Inhabers: In den meisten Fällen von der Sprachanforderung befreit.
  • Weitere Fälle: Bei Hochschulabschluss oder aus gesundheitlichen Gründen kann es fallspezifische Ausnahmen geben.

Ob für Ihre Akte A1 erforderlich ist, klären wir im Erstgespräch verbindlich.

Dürfen Sie nach der Einreise arbeiten?

Ja. Der nachziehende Ehepartner hat in Deutschland ein Recht auf Erwerbstätigkeit — ein separates Arbeitsvisum ist nicht nötig.

Sprachanforderung und Ausnahmen richten sich nach dem Aufenthaltsstatus der Person in Deutschland. Im Erstgespräch klären wir, ob für Ihre Akte A1 erforderlich ist.
Der Erfolg eines Verfahrens misst sich daran, dass eine Familie wieder unter einem Dach zusammenfindet.
GÖÇTÜRK INTERNATIONALE BERATUNG

WAS WIR IM PROZESS ÜBERNEHMEN

In Jeder Phase Der Familienzusammenführung An Ihrer Seite

Von der Unterlagenvorbereitung bis zum Wiedersehen am Flughafen.

Erstbewertung

Wir klären, welche Voraussetzungen anhand des Status Ihres Angehörigen gelten.

Voraussetzungsanalyse

Wir prüfen Sprache, Wohnraum und Lebensunterhalt.

Unterlagen & Übersetzung

Wir bereiten Heirats- und Geburtsurkunden anerkennungsfähig vor.

Apostille & Beglaubigung

Wir sichern die internationale Gültigkeit Ihrer Dokumente.

Deutschkurs bis A1

Bei Bedarf bereiten wir auf die A1-Prüfung vor.

Wohnraum- & Einkommensnachweise

Wir stellen die Unterlagen Ihres Angehörigen zusammen.

Visumsantrag

Wir begleiten Konsulatstermin und Antragsverfolgung.

Behördenprozess-Begleitung

Wir organisieren Unterlagen- und Terminschritte im Behördenprozess.

Betreuung nach Ankunft

Wir unterstützen bei Anmeldung, Versicherung und Schulanmeldung.

ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN

Terminverfolgung

Wir übernehmen den Konsulatstermin.

Übersetzungsorganisation

Wir koordinieren beglaubigte Übersetzungen.

Krankenversicherung

Wir richten Ihre Versicherung ein.

3 Monate Coaching

Wir begleiten Sie auch nach der Ankunft.

ERFORDERLICHE UNTERLAGEN

Erforderliche Unterlagen für die Familienzusammenführung

Im Erstgespräch klären wir, welche Unterlagen Sie benötigen; Übersetzungen und Anträge übernehmen wir.

01

Reisepass

Mindestens 1 Jahr gültig.

02

Heiratsurkunde

Internationale Form, mit Apostille und Übersetzung.

03

Geburtsurkunden

Internationale Geburtsurkunden der Kinder.

04

Sprachzertifikat

A1-Nachweis, sofern erforderlich.

05

Wohnraumnachweis

Mietvertrag und Wohnflächenbescheinigung.

06

Einkommensnachweise

Gehaltsabrechnungen und Arbeitsvertrag des Angehörigen.

07

Foto

Biometrisches Passfoto.

HÄUFIGE FRAGEN

Häufige Fragen zur Familienzusammenführung

Gilt die A1-Anforderung für alle?

Nein. Ehepartner von Blaue-Karte-Inhabern und Hochschulabsolventen können befreit sein. Wir klären das für Ihre Akte.

Wie lange dauert das Verfahren?

Abhängig von Konsulatsauslastung, Vollständigkeit der Unterlagen und Bearbeitung der Ausländerbehörde. Fehlende Unterlagen sind der häufigste Verzögerungsgrund.

Darf ich nach der Einreise arbeiten?

Ja, der nachziehende Ehepartner hat ein Recht auf Erwerbstätigkeit.

Wie werden meine Kinder eingeschult?

In Deutschland besteht Schulpflicht; nach der Anmeldung wird Ihr Kind der zuständigen Schule zugewiesen. Wir beraten auch zu Willkommensklassen.

Kann ich meine Eltern nachholen?

Der Elternnachzug ist möglich, aber an deutlich engere Voraussetzungen geknüpft. Wir bewerten Ihre Akte realistisch.

Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026Offizielle Quellen: Make it in Germany · Anerkennung in Deutschland · Gesetze im Internet

NÄCHSTER SCHRITT

Holen Wir Ihre Familie Nach.

Klären wir im kostenlosen Erstgespräch die Voraussetzungen und einen realistischen Zeitplan.

Termin Anfragen
© 2026 GÖÇTÜRK Internationale Beratung · Rheingaustraße 25, 65201 Wiesbaden
GÖÇTÜRK ist keine Rechtsanwaltskanzlei und erbringt keine individuelle Rechtsberatung; wir übernehmen Unterlagenvorbereitung, Prozesskoordination und Organisation. Für Rechtsvertretung oder aufenthaltsrechtliche Beratung verweisen wir an zugelassene Anwälte und Berater.
Der richtige Mensch. Der richtige Prozess. Die richtige Zukunft.