PROGRAMME
Mit Ihrer Familie im selben Land, im selben Leben
Ziehen Sie über ein geregeltes Verfahren zu Ihrem Ehepartner oder Angehörigen nach Deutschland. Von der Sprachanforderung bis zum Visumstermin koordinieren wir den gesamten Prozess.
Was ist die Familienzusammenführung?
Die Familienzusammenführung ermöglicht es einer in Deutschland lebenden Person, den Ehepartner, die Kinder oder unter bestimmten Bedingungen die Eltern nachzuholen.
Auf dem Papier wirkt das einfach, in der Praxis erfordert es Sorgfalt: Anerkennung der Heiratsurkunde, Sprachnachweis, ausreichender Wohnraum und gesicherter Lebensunterhalt müssen lückenlos belegt sein.
Wer kann nachziehen?
- Ehegattennachzug: Der Ehepartner der in Deutschland lebenden Person
- Kindernachzug: Kinder unter 18 Jahren
- Elternnachzug: Unter engen Voraussetzungen bei Betreuungsbedarf
- Angehörige deutscher Staatsbürger oder Blaue-Karte-Inhaber (unter günstigeren Bedingungen)
Grundvoraussetzungen
- Sprache: Beim Ehegattennachzug meist A1-Nachweis; es gibt Ausnahmen (z. B. Ehepartner von Blaue-Karte-Inhabern, Hochschulabsolventen).
- Wohnraum: Ausreichender Wohnraum für die Familiengröße.
- Lebensunterhalt: Nachweis, dass die Familie ohne Sozialleistungen auskommt.
- Urkunden: Heirats- und Geburtsurkunden in anerkennungsfähiger Form mit Übersetzung.
Die Sprachanforderung hängt von Ihrer Situation ab
Die A1-Anforderung gilt nicht für alle gleich; sie richtet sich nach dem Status des in Deutschland lebenden Ehepartners:
- Ehepartner eines deutschen Staatsbürgers: Meist wird ein A1-Nachweis erwartet; Ausnahmen sind möglich.
- Ehepartner eines Blaue-Karte-/Fachkraft-Inhabers: In den meisten Fällen von der Sprachanforderung befreit.
- Weitere Fälle: Bei Hochschulabschluss oder aus gesundheitlichen Gründen kann es fallspezifische Ausnahmen geben.
Ob für Ihre Akte A1 erforderlich ist, klären wir im Erstgespräch verbindlich.
Dürfen Sie nach der Einreise arbeiten?
Ja. Der nachziehende Ehepartner hat in Deutschland ein Recht auf Erwerbstätigkeit — ein separates Arbeitsvisum ist nicht nötig.
Der Erfolg eines Verfahrens misst sich daran, dass eine Familie wieder unter einem Dach zusammenfindet.
WAS WIR IM PROZESS ÜBERNEHMEN
In Jeder Phase Der Familienzusammenführung An Ihrer Seite
Von der Unterlagenvorbereitung bis zum Wiedersehen am Flughafen.
Erstbewertung
Wir klären, welche Voraussetzungen anhand des Status Ihres Angehörigen gelten.
Voraussetzungsanalyse
Wir prüfen Sprache, Wohnraum und Lebensunterhalt.
Unterlagen & Übersetzung
Wir bereiten Heirats- und Geburtsurkunden anerkennungsfähig vor.
Apostille & Beglaubigung
Wir sichern die internationale Gültigkeit Ihrer Dokumente.
Deutschkurs bis A1
Bei Bedarf bereiten wir auf die A1-Prüfung vor.
Wohnraum- & Einkommensnachweise
Wir stellen die Unterlagen Ihres Angehörigen zusammen.
Visumsantrag
Wir begleiten Konsulatstermin und Antragsverfolgung.
Behördenprozess-Begleitung
Wir organisieren Unterlagen- und Terminschritte im Behördenprozess.
Betreuung nach Ankunft
Wir unterstützen bei Anmeldung, Versicherung und Schulanmeldung.
ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN
Terminverfolgung
Wir übernehmen den Konsulatstermin.
Übersetzungsorganisation
Wir koordinieren beglaubigte Übersetzungen.
Krankenversicherung
Wir richten Ihre Versicherung ein.
3 Monate Coaching
Wir begleiten Sie auch nach der Ankunft.
ERFORDERLICHE UNTERLAGEN
Erforderliche Unterlagen für die Familienzusammenführung
Im Erstgespräch klären wir, welche Unterlagen Sie benötigen; Übersetzungen und Anträge übernehmen wir.
Reisepass
Mindestens 1 Jahr gültig.
Heiratsurkunde
Internationale Form, mit Apostille und Übersetzung.
Geburtsurkunden
Internationale Geburtsurkunden der Kinder.
Sprachzertifikat
A1-Nachweis, sofern erforderlich.
Wohnraumnachweis
Mietvertrag und Wohnflächenbescheinigung.
Einkommensnachweise
Gehaltsabrechnungen und Arbeitsvertrag des Angehörigen.
Foto
Biometrisches Passfoto.
HÄUFIGE FRAGEN
Häufige Fragen zur Familienzusammenführung
Gilt die A1-Anforderung für alle?
Nein. Ehepartner von Blaue-Karte-Inhabern und Hochschulabsolventen können befreit sein. Wir klären das für Ihre Akte.
Wie lange dauert das Verfahren?
Abhängig von Konsulatsauslastung, Vollständigkeit der Unterlagen und Bearbeitung der Ausländerbehörde. Fehlende Unterlagen sind der häufigste Verzögerungsgrund.
Darf ich nach der Einreise arbeiten?
Ja, der nachziehende Ehepartner hat ein Recht auf Erwerbstätigkeit.
Wie werden meine Kinder eingeschult?
In Deutschland besteht Schulpflicht; nach der Anmeldung wird Ihr Kind der zuständigen Schule zugewiesen. Wir beraten auch zu Willkommensklassen.
Kann ich meine Eltern nachholen?
Der Elternnachzug ist möglich, aber an deutlich engere Voraussetzungen geknüpft. Wir bewerten Ihre Akte realistisch.
WEITERE PROGRAMME
Weitere Wege Nach Deutschland
§18b Fachkraft-Visum
Mit Bachelorabschluss auch fachfremd qualifiziert arbeiten.
02Ausbildung
Bezahlte Berufsausbildung mit staatlich anerkanntem Abschluss.
03Chancenkarte
Ohne Jobangebot einreisen und vor Ort suchen.
04Fachkräfte im Gesundheitswesen
Vermittlung inkl. Anerkennung für Pflege- und Gesundheitsberufe.
05Gastronomie-Fachkraft
Vermittlung mit IHK-FOSA-Anerkennung für Küche und Hotellerie.
06LKW-Fahrer
Mit C/CE-Führerschein, Visum ohne Sprachnachweis.
07Intensiv-Deutschkurs
In 6 Monaten intensiv auf B1/B2.
08Studium in Deutschland
Bachelor und Master an gebührenarmen staatlichen Universitäten.
09Anerkennungsberatung
Klären Sie den Wert Ihres Abschlusses in Deutschland.
NÄCHSTER SCHRITT
Holen Wir Ihre Familie Nach.
Klären wir im kostenlosen Erstgespräch die Voraussetzungen und einen realistischen Zeitplan.
Termin Anfragen