Prüfungsraum einer Volkshochschule in Deutschland, Teilnehmende bei einer Sprachprüfung im warmen Abendlicht

WISSEN

Deutsch-Test für Zuwanderer: Ab 1. November gelten strengere Regeln für B1

Mit leerem Schreibteil gibt es kein B1 mehr

Das Bundesministerium des Innern hat die Bewertung des Deutsch-Tests für Zuwanderer (DTZ) geändert. Ab dem 1. November 2026 ist für das Gesamtergebnis B1 in allen drei Prüfungsteilen ein Mindestniveau erforderlich. Die Änderung betrifft unmittelbar alle, die einen B1-Nachweis für die Niederlassungserlaubnis oder die Einbürgerung vorbereiten.

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

Ab dem 1. November 2026 ist im DTZ für das Gesamtergebnis B1 Folgendes nötig: B1 im Teil Sprechen, B1 in einem der schriftlichen Teile (Hören/Lesen oder Schreiben) und im anderen schriftlichen Teil mindestens A2. Bisher war ein B1 auch dann möglich, wenn einer der schriftlichen Teile sehr schwach ausfiel. Wer die Niederlassungserlaubnis oder die Einbürgerung mit dem DTZ belegen möchte, sollte sich gezielt auch auf den Schreibteil vorbereiten.

Was hat sich geändert?

Der DTZ ist die Abschlussprüfung der Integrationskurse und misst die Niveaus A2 und B1 in einer Prüfung. Er besteht aus drei Teilen: Hören und Lesen, Schreiben und Sprechen. Nach der bisherigen Regel genügte für das Gesamtergebnis B1 ein B1 im Sprechen und in nur einem der beiden schriftlichen Teile. Das Ergebnis im anderen Teil spielte für das Gesamtergebnis B1 keine Rolle.

Die vom Bundesministerium des Innern (BMI) erlassene Verordnung zur Änderung der Integrationskurstestverordnung wurde am 13. Oktober 2026 ausgefertigt und am 20. Oktober 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 306). Die neue Regel ändert § 10 der Verordnung, der die Bewertung auf Niveau B1 regelt, und tritt am 1. November 2026 in Kraft.

PrüfungsteilBis 31. Oktober 2026Ab 1. November 2026
SprechenB1 erforderlichB1 erforderlich
Hören/Lesen und SchreibenB1 in einem der beiden Teile genügt; im anderen kein MindestniveauB1 in einem Teil, im anderen mindestens A2
ErgebnisGesamtergebnis B1 auch bei nahezu leerem Schreibteil möglichLiegt ein Teil unter A2, gibt es kein Gesamtergebnis B1

Quelle: BGBl. 2026 I Nr. 306; Zusammenfassungen der Verordnung durch asyl.net und MiGAZIN. Den vollständigen Verordnungstext konnten wir vor der Veröffentlichung nicht direkt einsehen; die Einzelheiten werden in den Sekundärquellen übereinstimmend wiedergegeben.

Warum jetzt?

Das Ministerium begründet die Änderung mit vermehrten Betrugsversuchen. Laut Entwurfsbegründung wurden Prüfungsaufgaben und Lösungen zumeist illegal über das Internet erworben; einige Teilnehmende trugen gekaufte Lösungen im Teil Hören/Lesen ein, ließen den Schreibteil leer und erreichten dennoch B1. Diese Lücke soll geschlossen werden. Zahlen zu Verdachtsfällen hat das Ministerium nicht veröffentlicht.

318.550Teilnehmende am DTZ im Jahr 2025
55 %mit Gesamtergebnis B1
32,2 %mit Gesamtergebnis A2

Quelle: DTZ-Ergebnisse 2025, amtliche Zahlen nach MiGAZIN und tuenews. Die übrigen 12,8 % blieben unter A2.

Wo wird der B1-Nachweis benötigt?

Deutschkenntnisse sind bei vielen aufenthaltsrechtlichen Schritten Voraussetzung. Der Rechtsbegriff „ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache“ entspricht dem Niveau B1. Der DTZ ist ein verbreiteter Weg, dieses Niveau nachzuweisen; insbesondere Teilnehmende eines Integrationskurses belegen B1 meist mit diesem Test.

  • Allgemeine Niederlassungserlaubnis (§ 9 AufenthG): Neben mindestens fünf Jahren Aufenthaltserlaubnis und weiteren Voraussetzungen Deutschkenntnisse auf Niveau B1.
  • Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte (§ 18c Abs. 1 AufenthG): Drei Jahre als Fachkraft und ausreichende Deutschkenntnisse (B1). Mehr dazu in unserem Beitrag zur Niederlassungserlaubnis.
  • Inhaber der Blauen Karte EU (§ 18c Abs. 2 AufenthG): Niederlassungserlaubnis nach 21 Monaten mit ausreichenden (B1) oder nach 27 Monaten mit einfachen (A1) Deutschkenntnissen. Ein B1-Nachweis kann den Weg also um sechs Monate verkürzen. Siehe Blaue Karte EU 2027.
  • Einbürgerung: Neben fünf Jahren gewöhnlichem und rechtmäßigem Aufenthalt Deutschkenntnisse auf Niveau B1. Nach Angaben des BAMF kann das Zertifikat Integrationskurs als Sprachnachweis genutzt werden, wenn im Deutsch-Test für Zuwanderer B1 erreicht wurde. Siehe Einbürgerung 2027.

Was bedeutet das für laufende und geplante Verfahren?

Die Änderung regelt, wie das DTZ-Ergebnis berechnet wird; sie ändert nicht das für Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung geforderte Sprachniveau (B1). In der Praxis wird B1 jedoch für Prüflinge mit schwächeren schriftlichen Fähigkeiten schwerer erreichbar. Wer im Sprechen, Hören und Lesen gut abschneidet, im Schreiben aber unter A2 bleibt, erhält kein Gesamtergebnis B1 mehr.

  • Prüfungstermin: Die neue Regel gilt ab dem 1. November 2026. Eine ausdrückliche Übergangsregel dazu, nach welcher Regel vor diesem Datum abgelegte Prüfungen bewertet werden, fand sich in den von uns zum Veröffentlichungszeitpunkt ausgewerteten Quellen nicht. Wer Anfang November geprüft wird, sollte dies beim Prüfungsträger erfragen.
  • Bestehende Zertifikate: Eine Regelung, nach der bereits erteilte B1-Zertifikate ihre Gültigkeit verlieren, haben wir nicht gefunden. Über die Anerkennung im Antrag entscheidet stets die zuständige Ausländerbehörde oder Einbürgerungsbehörde.
  • Vorbereitung: Der Schreibteil (ein kurzer formeller oder halbformeller Brief bzw. eine E-Mail) wirkt sich jetzt unmittelbar auf das Ergebnis aus und sollte gezielt geübt werden.
  • Andere Zertifikate: Die Änderung betrifft nur den DTZ. B1-Prüfungen anderer Anbieter wie Goethe, telc oder ÖSD folgen ihren eigenen Bewertungsregeln. Welche Zertifikate im konkreten Verfahren akzeptiert werden, sollte bei der zuständigen Behörde geklärt werden.
  • Wiederholung und Kosten: Wer B1 verfehlt, muss den Test unter Umständen wiederholen. Ein staatlich geförderter Wiederholungskurs mit erneuter Prüfung ist nicht für alle vorgesehen; zusätzliche Zeit und Kosten sollten eingeplant werden.

Für Arbeitgeber

Der Übergang ausländischer Beschäftigter in die Niederlassungserlaubnis hängt in vielen Fällen vom B1-Nachweis ab. Bei Inhabern der Blauen Karte EU kann B1 die Frist von 27 auf 21 Monate verkürzen. Arbeitgeber, die Sprachkurse fördern, sollten den Schreibteil gezielt einplanen und Prüfungstermine zusammen mit den Laufzeiten der Aufenthaltstitel betrachten.

Kurz notiert: die Woche

WESTBALKAN

Bundesregierung will Westbalkan-Kontingent halbieren

Nach einem Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums soll das jährliche Kontingent an Zustimmungen im Rahmen der Westbalkanregelung ab Januar 2027 von 50.000 auf 25.000 sinken. Die Bundesagentur für Arbeit sprach sich am 16. Oktober für ein unverändertes Kontingent aus; nach ihren Angaben sind rund 546.000 Menschen aus diesen Staaten sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Türkische Staatsangehörige fallen nicht unter die Regelung; die Pläne zeigen aber eine restriktivere Linie bei der Zuwanderung ohne formale Qualifikation.

BUNDESTAG

Debatte zur Arbeits- und Fachkräfteeinwanderung am 4. November

Der Bundestag berät am 4. November 2026 zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Der eine (21/6346) fordert unter anderem eine schnellere Anerkennung ausländischer Abschlüsse, ein digital beantragbares „Fachkräfte-Schnellvisum“ mit höchstens sechs Wochen Bearbeitungszeit sowie Behördenformulare mindestens auf Englisch; er soll an die Ausschüsse überwiesen werden. Der andere (21/2248) fordert, das Westbalkan-Kontingent bei 50.000 zu belassen, und wird direkt abgestimmt. Es handelt sich um Oppositionsanträge; selbst bei Annahme folgt daraus nicht automatisch eine Gesetzesänderung.

Unsere Einschätzung

Die Änderung im DTZ hebt die Sprachanforderung nicht an; sie soll sicherstellen, dass B1 tatsächlich in allen Fertigkeiten gemessen wird. Für ehrlich vorbereitete Prüflinge liegt das eigentliche Risiko darin, den Schreibteil zu unterschätzen. Wer eine Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung plant, sollte den Sprachnachweis vor der Antragstellung sichern und den Prüfungstermin mit den Laufzeiten des Aufenthaltstitels abstimmen. Für Inhaber der Blauen Karte EU bleibt B1 ein konkreter Vorteil auf dem Weg zur Niederlassungserlaubnis.

Häufige Fragen

Wie lautet die neue Regel im DTZ genau?

Ab dem 1. November 2026 sind für das Gesamtergebnis B1 erforderlich: B1 im Sprechen, B1 in einem der Teile Hören/Lesen oder Schreiben und im anderen mindestens A2. Liegt ein Teil unter A2, gibt es kein Gesamtergebnis B1.

Hat sich das geforderte Sprachniveau für Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung geändert?

Nein. Für die allgemeine Niederlassungserlaubnis, die Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte und die Einbürgerung bleibt B1 maßgeblich. Geändert hat sich die Berechnung des DTZ-Ergebnisses.

Verliert mein bereits erworbenes B1-Zertifikat seine Gültigkeit?

In den von uns zum Veröffentlichungszeitpunkt ausgewerteten Quellen findet sich keine Regelung, nach der bereits erteilte Zertifikate ungültig werden. Über die Anerkennung entscheidet die zuständige Behörde.

Kann ich statt des DTZ eine andere B1-Prüfung ablegen?

Die Änderung betrifft nur den DTZ. B1-Prüfungen von Anbietern wie Goethe, telc oder ÖSD folgen eigenen Regeln. Welche Zertifikate akzeptiert werden, sollte bei der zuständigen Behörde geklärt werden.

Betrifft die Änderung neue Fachkräfte aus der Türkei?

Im Visumverfahren nicht unmittelbar, da der DTZ die Prüfung der Integrationskurse in Deutschland ist. Relevant wird sie nach der Einreise, wenn B1 für Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung nachgewiesen werden soll.

PASSENDES PROGRAMM

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Veröffentlicht: 26. Oktober 2026Quellen: BGBl. 2026 I Nr. 306 · BAMF: Abschlussprüfung · BAMF: In Deutschland niederlassen · BAMF: Einbürgerung · asyl.net · MiGAZIN · Bundesagentur für Arbeit · Deutscher BundestagDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Als „Berechnung“ gekennzeichnete Zahlen sind keine amtlichen Angaben; die Informationen beruhen auf den amtlichen Quellen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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