PROGRAMME
Mit Ihrem Bachelor in Deutschland auch fachfremd arbeiten
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz öffnet Hochschulabsolventen eine neue Tür: Sie können in jeder qualifizierten Position arbeiten, die dem Niveau Ihres Abschlusses entspricht — nicht nur in Ihrem Studienfach.
Was ist das §18b Fachkraft-Visum?
Das 2023 in Kraft getretene Fachkräfteeinwanderungsgesetz gewährt Hochschulabsolventen eine bislang nicht vorhandene Flexibilität: Sie müssen nicht mehr zwingend in Ihrem Studienfach arbeiten.
Wird Ihr Abschluss in Deutschland anerkannt, dürfen Sie in jeder qualifizierten Position arbeiten, die dem Niveau Ihres Abschlusses entspricht. Entscheidend ist nicht das Fachgebiet, sondern das Niveau des Abschlusses.
Wer kann sich bewerben?
- Absolventen eines vierjährigen Hochschulstudiums
- Personen, deren Abschluss als vergleichbar mit einem deutschen Abschluss gilt
- Profile, die für eine qualifizierte Position in Deutschland infrage kommen
Anerkennung: anabin und ZAB
Die entscheidende Hürde ist die Anerkennung Ihres Abschlusses. Ist Ihre Universität in der anabin-Datenbank mit dem Status "H+" gelistet, genügt dieser Eintrag als Nachweis.
Fehlt der Eintrag oder ist der Status unklar, übernehmen wir für Sie den Antrag auf Zeugnisbewertung bei der ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen).
Ausnahme: reglementierte Berufe
Reglementierte Berufe wie Medizin, Pharmazie oder Rechtswesen fallen nicht unter diesen allgemeinen §18b-Rahmen und erfordern ein eigenes Anerkennungsverfahren. Im Erstgespräch leiten wir Sie in den richtigen Prozess.
WAS WIR IM PROZESS ÜBERNEHMEN
In Jedem Schritt An Ihrer Seite
Unser Team begleitet Sie in jeder Phase — von der Unterlagenvorbereitung bis zum Arbeitgebergespräch.
Erstbewertung
Wir bestimmen gemeinsam den Weg anhand Ihres Abschlusses, Ihrer Erfahrung und Ziele.
Eignungsanalyse
Wir prüfen, ob Ihr Abschluss unter §18b fällt und zum Niveau der Zielposition passt.
Lebenslauf
Wir erstellen einen Lebenslauf nach den Standards deutscher Arbeitgeber.
Unterlagen & Übersetzung
Wir sorgen für die vollständige Vorbereitung aller Dokumente inklusive Übersetzungen.
Anerkennungsprüfung
Wir prüfen den H+-Status in anabin; fehlt er, übernehmen wir den ZAB-Antrag.
Deutschkurs
Umfasst A1 und A2; bei nachweisbaren Vorkenntnissen steigen Sie direkt höher ein.
Arbeitgeber-Matching
Wir suchen passende Positionen und vermitteln direkte Gespräche mit Arbeitgebern.
Antragsmanagement
Wir verfolgen Ihren Antrag durchgängig und halten Sie auf dem Laufenden.
§81a Beschleunigtes Verfahren
Über das beschleunigte Fachkräfteverfahren verkürzen wir Ihren Visumsprozess.
ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN
§81a Gebühr
Die Gebühr der Ausländerbehörde übernehmen wir.
ZAB-Gebühr
Die Kosten der Zeugnisbewertung übernehmen wir.
Incoming- & Krankenversicherung
Lückenloser Versicherungsschutz ab Ankunft.
3 Monate Coaching
Wir begleiten Sie auch nach der Ankunft.
ERFORDERLICHE UNTERLAGEN
Erforderliche Unterlagen für §18b
Im Erstgespräch klären wir, welche Unterlagen Sie benötigen; Übersetzungen und Anträge übernehmen wir.
Reisepass
Mindestens 1 Jahr gültig.
Bachelorurkunde
Abschluss eines vierjährigen Hochschulstudiums.
Transcript of Records
Fächer- und Notenübersicht.
Lebenslauf
Aktueller Lebenslauf.
Führungszeugnis
Je nach Programmvoraussetzung.
Foto
Biometrisches Passfoto.
HÄUFIGE FRAGEN
Häufige Fragen zu §18b
Kann ich in einem ganz anderen Bereich arbeiten?
Ja — genau das ist die zentrale Neuerung. Entscheidend ist das Niveau, nicht das Fachgebiet Ihres Abschlusses.
Ich spreche kein Deutsch — geht das trotzdem?
Ja. Für §18b gilt keine hohe Sprachhürde; wir bereiten Sie im Prozess auf A1–A2 vor. Da die meisten Arbeitgeber Grundkenntnisse erwarten, planen wir den Sprachkurs als festen Bestandteil ein.
Was, wenn mein Abschluss nicht in anabin steht?
Das ist häufig der Fall. Wir stellen für Sie den Antrag auf Zeugnisbewertung bei der ZAB und übernehmen die Kosten.
Kann meine Familie mitkommen?
Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Familiennachzug möglich. Wir beraten Sie auch zum Verfahren für Ehepartner und Kinder.
Wie lange dauert der Prozess?
Das hängt von der Anerkennungslage und der Geschwindigkeit des Arbeitgeber-Matchings ab. Mit dem beschleunigten Verfahren nach §81a verkürzt sich die Visumsphase deutlich.
WEITERE PROGRAMME
Weitere Wege Nach Deutschland
Ausbildung
Bezahlte Berufsausbildung mit staatlich anerkanntem Abschluss.
03Chancenkarte
Ohne Jobangebot einreisen und vor Ort suchen.
04Fachkräfte im Gesundheitswesen
Vermittlung inkl. Anerkennung für Pflege- und Gesundheitsberufe.
05Gastronomie-Fachkraft
Vermittlung mit IHK-FOSA-Anerkennung für Küche und Hotellerie.
06LKW-Fahrer
Mit C/CE-Führerschein, Visum ohne Sprachnachweis.
07Intensiv-Deutschkurs
In 6 Monaten intensiv auf B1/B2.
08Studium in Deutschland
Bachelor und Master an gebührenarmen staatlichen Universitäten.
09Anerkennungsberatung
Klären Sie den Wert Ihres Abschlusses in Deutschland.
10Familienzusammenführung
Legal zu Ihren Angehörigen in Deutschland ziehen.
NÄCHSTER SCHRITT
Sehen Wir Gemeinsam, Welche Tür Ihr Abschluss Öffnet.
Lassen Sie uns im kostenlosen Erstgespräch Ihre Anerkennungslage und Eignung prüfen.
Termin Anfragen