§18b Fachkraft-Visum — GÖÇTÜRK

PROGRAMME

Mit Ihrem Bachelor in Deutschland auch fachfremd arbeiten

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz öffnet Hochschulabsolventen eine neue Tür: Sie können in jeder qualifizierten Position arbeiten, die dem Niveau Ihres Abschlusses entspricht — nicht nur in Ihrem Studienfach.

FÜR WEN
Bachelor-Absolventen
SPRACHNIVEAU
Start ab A1–A2 möglich
VISUM
Beschleunigt nach §81a
FAMILIE
Nachzug unter Bedingungen

Was ist das §18b Fachkraft-Visum?

Das 2023 in Kraft getretene Fachkräfteeinwanderungsgesetz gewährt Hochschulabsolventen eine bislang nicht vorhandene Flexibilität: Sie müssen nicht mehr zwingend in Ihrem Studienfach arbeiten.

Wird Ihr Abschluss in Deutschland anerkannt, dürfen Sie in jeder qualifizierten Position arbeiten, die dem Niveau Ihres Abschlusses entspricht. Entscheidend ist nicht das Fachgebiet, sondern das Niveau des Abschlusses.

Wer kann sich bewerben?

  • Absolventen eines vierjährigen Hochschulstudiums
  • Personen, deren Abschluss als vergleichbar mit einem deutschen Abschluss gilt
  • Profile, die für eine qualifizierte Position in Deutschland infrage kommen

Anerkennung: anabin und ZAB

Die entscheidende Hürde ist die Anerkennung Ihres Abschlusses. Ist Ihre Universität in der anabin-Datenbank mit dem Status "H+" gelistet, genügt dieser Eintrag als Nachweis.

Fehlt der Eintrag oder ist der Status unklar, übernehmen wir für Sie den Antrag auf Zeugnisbewertung bei der ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen).

Ausnahme: reglementierte Berufe

Reglementierte Berufe wie Medizin, Pharmazie oder Rechtswesen fallen nicht unter diesen allgemeinen §18b-Rahmen und erfordern ein eigenes Anerkennungsverfahren. Im Erstgespräch leiten wir Sie in den richtigen Prozess.

Ihr Abschluss muss mit einem deutschen Abschluss vergleichbar sein. Ein "H+"-Eintrag in anabin genügt als Nachweis; andernfalls übernehmen wir den ZAB-Antrag. Reglementierte Berufe unterliegen einem gesonderten Verfahren.

WAS WIR IM PROZESS ÜBERNEHMEN

In Jedem Schritt An Ihrer Seite

Unser Team begleitet Sie in jeder Phase — von der Unterlagenvorbereitung bis zum Arbeitgebergespräch.

Erstbewertung

Wir bestimmen gemeinsam den Weg anhand Ihres Abschlusses, Ihrer Erfahrung und Ziele.

Eignungsanalyse

Wir prüfen, ob Ihr Abschluss unter §18b fällt und zum Niveau der Zielposition passt.

Lebenslauf

Wir erstellen einen Lebenslauf nach den Standards deutscher Arbeitgeber.

Unterlagen & Übersetzung

Wir sorgen für die vollständige Vorbereitung aller Dokumente inklusive Übersetzungen.

Anerkennungsprüfung

Wir prüfen den H+-Status in anabin; fehlt er, übernehmen wir den ZAB-Antrag.

Deutschkurs

Umfasst A1 und A2; bei nachweisbaren Vorkenntnissen steigen Sie direkt höher ein.

Arbeitgeber-Matching

Wir suchen passende Positionen und vermitteln direkte Gespräche mit Arbeitgebern.

Antragsmanagement

Wir verfolgen Ihren Antrag durchgängig und halten Sie auf dem Laufenden.

§81a Beschleunigtes Verfahren

Über das beschleunigte Fachkräfteverfahren verkürzen wir Ihren Visumsprozess.

ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN

§81a Gebühr

Die Gebühr der Ausländerbehörde übernehmen wir.

ZAB-Gebühr

Die Kosten der Zeugnisbewertung übernehmen wir.

Incoming- & Krankenversicherung

Lückenloser Versicherungsschutz ab Ankunft.

3 Monate Coaching

Wir begleiten Sie auch nach der Ankunft.

ERFORDERLICHE UNTERLAGEN

Erforderliche Unterlagen für §18b

Im Erstgespräch klären wir, welche Unterlagen Sie benötigen; Übersetzungen und Anträge übernehmen wir.

01

Reisepass

Mindestens 1 Jahr gültig.

02

Bachelorurkunde

Abschluss eines vierjährigen Hochschulstudiums.

03

Transcript of Records

Fächer- und Notenübersicht.

04

Lebenslauf

Aktueller Lebenslauf.

05

Führungszeugnis

Je nach Programmvoraussetzung.

06

Foto

Biometrisches Passfoto.

HÄUFIGE FRAGEN

Häufige Fragen zu §18b

Kann ich in einem ganz anderen Bereich arbeiten?

Ja — genau das ist die zentrale Neuerung. Entscheidend ist das Niveau, nicht das Fachgebiet Ihres Abschlusses.

Ich spreche kein Deutsch — geht das trotzdem?

Ja. Für §18b gilt keine hohe Sprachhürde; wir bereiten Sie im Prozess auf A1–A2 vor. Da die meisten Arbeitgeber Grundkenntnisse erwarten, planen wir den Sprachkurs als festen Bestandteil ein.

Was, wenn mein Abschluss nicht in anabin steht?

Das ist häufig der Fall. Wir stellen für Sie den Antrag auf Zeugnisbewertung bei der ZAB und übernehmen die Kosten.

Kann meine Familie mitkommen?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Familiennachzug möglich. Wir beraten Sie auch zum Verfahren für Ehepartner und Kinder.

Wie lange dauert der Prozess?

Das hängt von der Anerkennungslage und der Geschwindigkeit des Arbeitgeber-Matchings ab. Mit dem beschleunigten Verfahren nach §81a verkürzt sich die Visumsphase deutlich.

NÄCHSTER SCHRITT

Sehen Wir Gemeinsam, Welche Tür Ihr Abschluss Öffnet.

Lassen Sie uns im kostenlosen Erstgespräch Ihre Anerkennungslage und Eignung prüfen.

Termin Anfragen
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