WISSEN

Work-and-Stay-Agentur: Wo Bleibt die Zentrale Anlaufstelle für Fachkräfte?

Stand, Streitpunkte und Folgen für laufende Verfahren

Deutschland will die Anträge internationaler Fachkräfte über eine einzige digitale Plattform bündeln. Das Bundeskabinett hat die Eckpunkte im November 2025 beschlossen, einen Gesetzentwurf gibt es im Oktober 2026 aber noch nicht. In diesem Beitrag zeige ich, was geplant ist, warum es hakt und was das für Bewerber und Arbeitgeber heute bedeutet.

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

Die Work-and-Stay-Agentur existiert noch nicht, und es gibt kein Gesetz dazu. Für Fachkräfte und Arbeitgeber ändert sich derzeit nichts: Die bestehenden Aufenthaltstitel, die Zuständigkeit der Ausländerbehörden und das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG gelten unverändert.

Was ist die Work-and-Stay-Agentur?

Die Work-and-Stay-Agentur ist ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Sie soll Fachkräften, die in Deutschland arbeiten, eine Ausbildung beginnen oder sich qualifizieren wollen, einen einheitlichen digitalen Zugang bieten.

Laut Bundesregierung entsteht keine neue Behörde. Die Struktur bauen die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten gemeinsam auf.

5.11.2025Eckpunkte beschlossen
500+lokale Ausländerbehörden
280 Mio. €im kommenden Haushaltsjahr
0vorgelegte Gesetzentwürfe

Die Angabe zu 280 Millionen Euro stammt vom CDU/CSU-Abgeordneten Markus Reichel (Oktober 2026).

Was ist geplant?

Nach den beschlossenen Eckpunkten sind vor allem diese Änderungen vorgesehen:

  • Zentrale IT-Plattform: Anträge sollen zentral über eine digitale Plattform gestellt werden.
  • Einmalige Einreichung: Angaben und Unterlagen werden nur einmal hochgeladen; alle beteiligten Behörden greifen darauf zu.
  • Anerkennung: Anerkennungsverfahren sollen erleichtert werden.
  • Transparenz für Arbeitgeber: Arbeitgeber sollen Bearbeitungsstand und fehlende Unterlagen einsehen können.

Das sind Ziele, keine geltenden Regeln. Die Einzelheiten legt erst der noch ausstehende Gesetzentwurf fest.

Warum verzögert sich das Vorhaben?

Im Kern geht es um die Zuständigkeit: Wie viele Aufgaben der über 500 Ausländerbehörden sollen auf Bundesebene gebündelt werden? Heute unterscheiden sich die Behörden deutlich in Organisation, Zuständigkeiten und Bearbeitungszeiten. Der Gesetzentwurf war für das Frühjahr 2026 erwartet worden.

Laut Berichten vom 7. Oktober 2026 fordern Abgeordnete der Koalitionsfraktionen SPD und CDU/CSU, den Entwurf zügig vorzulegen. Die Positionen im Überblick:

AkteurÖffentliche Position
SPDFür die nächsten Schritte braucht es Klarheit bei der Zentralisierung und eine Entscheidung des Bundesinnenministeriums.
CDU/CSUFordert mehr Tempo; im kommenden Haushaltsjahr stünden 280 Millionen Euro bereit.
Bundesinnenministerium (BMI)Die Vorarbeiten zur Konkretisierung der Eckpunkte seien noch nicht abgeschlossen; Angaben zu Zuständigkeiten und Zeitplan seien noch nicht möglich.
Bundesarbeitsministerium (BMAS)Entscheidungen zur konkreten Ausgestaltung sollen in diesem Herbst fallen.
Arbeitgeber (BDA)Wünscht einen Start noch in diesem Jahr und eine Bündelung der Zuständigkeiten beim Bund.

Quelle: t-online und dts Nachrichtenagentur, 7. Oktober 2026.

Gegner einer vollständigen Zentralisierung verweisen auf den Kompetenzverlust für Länder und Kommunen. Bayern verfügt bereits über eine zentrale Stelle in Nürnberg.

Was bedeutet das für laufende und geplante Verfahren?

Kurz gesagt: derzeit nichts. Bis die Agentur aufgebaut und ein Gesetz in Kraft ist, gelten die bestehenden Regeln und Zuständigkeiten.

  • Nicht abwarten: Für den Start des neuen Systems gibt es kein Datum. Wer ein passendes Jobangebot und vollständige Unterlagen hat, kann das heutige Verfahren nutzen.
  • Unterlagen vorbereiten: Abschluss, Anerkennung, Sprachnachweis und Arbeitsvertrag bleiben in jedem System die Grundlage.
  • Den passenden Weg wählen: Die Blaue Karte EU, die Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte nach § 18b AufenthG und die Chancenkarte stehen unverändert zur Verfügung.
  • Antragswege unverändert: Die aktuellen Schritte für Anträge aus der Türkei finden Sie in unserem Leitfaden zum Visumantrag.

Für Arbeitgeber

Das wirksamste Instrument für Arbeitgeber bleibt das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG über die zuständige Ausländerbehörde. Wie es sich mit der Work-and-Stay-Agentur verändert, ist noch offen.

Kurz notiert: die Woche

GEHALTSGRENZEN

Kabinett beschließt Beitragsbemessungsgrenze 2027

Das Bundeskabinett hat die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung für 2027 auf 106.200 Euro jährlich festgelegt (2026: 101.400 Euro). Der Bundesrat muss noch zustimmen; die Werte gelten ab dem 1. Januar 2027.

Die Grenze bestimmt mehrere aufenthaltsrechtliche Gehaltsschwellen. Fachkräfte, die erstmals mit 45 Jahren oder älter eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, müssen grundsätzlich mindestens 55 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, sofern sie keine angemessene Altersversorgung nachweisen. 2026 sind das 55.770 Euro; auf Basis der Grenze für 2027 ergeben sich 58.410 Euro. Das ist unsere Berechnung, keine amtliche Bekanntmachung. Die Blaue Karte behandeln wir in einem eigenen Beitrag.

BAMF-ZAHLEN

Asylzahlen September 2026: Türkei auf Platz drei

Laut BAMF (Meldung vom 5. Oktober 2026) wurden im September 2026 4.217 Erstanträge gestellt. Unter den Neuzugängen lag die Türkei mit 618 Personen nach Afghanistan und Syrien auf Platz drei. Von Januar bis September gab es 51.982 Erstanträge; die Gesamtschutzquote lag bei 36,4 Prozent. Wegen der am 12. Juni 2026 in Kraft getretenen GEAS-Reform sind die Zahlen laut BAMF nur eingeschränkt mit früheren Zeiträumen vergleichbar.

BUNDESTAG

Antrag zur „Migrationsbilanz“ an den Ausschuss überwiesen

Der Bundestag hat am 15. Oktober 2026 erstmals den AfD-Antrag (21/8549) beraten, der eine regelmäßige Erfassung von Kosten und Nutzen der Zuwanderung fordert. Er wurde an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen; eine Abstimmung in der Sache fand nicht statt. Die übrigen Fraktionen kritisierten, der Antrag teile Menschen in „nützlich“ und „unnütz“ ein. Die SPD-Abgeordnete Rasha Nasr verwies auf Daten der Bundesagentur für Arbeit, wonach der Beschäftigungszuwachs seit 2024 ausschließlich auf ausländische Beschäftigte zurückgeht.

Unsere Einschätzung

Die Work-and-Stay-Agentur soll eines der größten Probleme der Fachkräfteeinwanderung lösen: zersplitterte Verfahren, die von Behörde zu Behörde unterschiedlich laufen. Die politische Unterstützung ist breit, Haushaltsmittel sind offenbar eingeplant. Solange die Zuständigkeitsfrage ungeklärt ist, ist mit einem Gesetzentwurf aber kaum zu rechnen. Unsere Empfehlung: Planen Sie nach den heutigen Regeln und betrachten Sie das neue System als Bonus.

Häufige Fragen

Kann man schon Anträge über die Work-and-Stay-Agentur stellen?

Nein. Die Agentur ist noch nicht aufgebaut, eine offizielle Antragsplattform gibt es nicht. Vorsicht bei inoffiziellen Seiten unter diesem Namen; amtliche Informationen veröffentlichen die Bundesregierung, die Bundesagentur für Arbeit und Make it in Germany.

Ändern sich mit der Agentur die Visumvoraussetzungen?

Die Eckpunkte betreffen das Verfahren: Hochladen von Unterlagen, Austausch zwischen Behörden, Statusverfolgung. Eine Änderung der Voraussetzungen wie Gehalt, Abschluss oder Sprache ist nicht beschlossen. Diese ergeben sich aus dem Aufenthaltsgesetz und den zugehörigen Verordnungen.

Sollte ich meinen Antrag bis zum neuen System verschieben?

In der Regel nein. Ein Startdatum gibt es nicht. Mit passendem Jobangebot und vollständigen Unterlagen ist das bestehende Verfahren der planbarere Weg.

Wie können Arbeitgeber das Verfahren heute beschleunigen?

Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG. Details finden Sie in unserem Leitfaden für Arbeitgeber.

PASSENDES PROGRAMM

Wenn Sie den Prozess gemeinsam mit uns angehen möchten, finden Sie mehr auf unserer Programmseite oder nehmen Sie Kontakt auf.

Veröffentlicht: 20. Oktober 2026Quellen: Bundesregierung: Eckpunkte Work-and-Stay-Agentur · t-online (07.10.2026) · Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen 2027 · BMAS: Rechengrößenverordnung 2027 · BAMF: Asylzahlen September 2026 · Bundestag (15.10.2026) · § 18 AufenthGDieser Beitrag dient der allgemeinen Information, gibt die Einschätzung des Autors wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Als „Berechnung“ gekennzeichnete Werte sind keine amtlichen Bekanntmachungen; die Angaben beruhen auf amtlichen Quellen zum Veröffentlichungsdatum. Sobald ein Gesetzentwurf vorliegt, wird dieser Beitrag aktualisiert.

NÄCHSTER SCHRITT

Planen Sie nach den Heutigen Regeln.

Teilen Sie uns Beruf und Unterlagen mit; im Erstgespräch klären wir den passenden Aufenthaltsweg. Das Erstgespräch ist kostenlos.

Termin Anfragen
© 2026 GÖÇTÜRK Internationale Beratung · Rheingaustraße 25, 65201 Wiesbaden
GÖÇTÜRK ist keine Rechtsanwaltskanzlei und erbringt keine individuelle Rechtsberatung; wir übernehmen Unterlagenvorbereitung, Prozesskoordination und Organisation. Für Rechtsvertretung oder aufenthaltsrechtliche Beratung verweisen wir an zugelassene Anwälte und Berater.
Der richtige Mensch. Der richtige Prozess. Die richtige Zukunft.